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gemeinsames Wohnen

11.09.2017

Weil ich oft gefragt werde - hier ein kurzer Auszug aus "Ja, ich will! - Die Ehe - (m)ein sicherer Hafen":
  • Die Ehe ist in Österreich ein gesetzlich geregelter Vertrag; Ehepartner sind zum gemeinsamen Wohnen, Treue, Beistand, anständiger Begegnung und vielem mehr VERPFLICHTET!
  • Nein, einseitig kann man sich nicht "einfach so" scheiden lassen.
  • Ja, "Verschulden" ist immer noch relevant bei Scheidungen!
  • Ja, Ehebruch ist eine Eheverfehlung.
  • Auch das Thema Geld, Vorsorge und Versorgung unter Eheleuten ist gesetzlich geregelt.
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09.03.2015

RECHTemotional: Die Ehe – Emotionen, Rechte und Pflichten Kaum jemandem ist bewusst, welche rechtlichen Konsequenzen emotional bedingte (oft unbewusste) Verhaltensweisen nach sich ziehen können. Die Ehe ist nämlich laut Gesetz nicht nur eine Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft, sondern auch eine seelisch-geistige! 
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