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20.10.2016

Manager- und Aufsichtsratshaftung für Organisationsverschulden – der neue Trend?

Spannende Entwicklungen bei Gesetzgebung und Rechtsprechung und viel RECHTemotionales bei der Auffrischung meiner Unternehmens(rechts)kenntnisse beim Aufsichtsratslehrgang von Incite! Die Haftungsfallen für Management und Aufsichtsrat haben im letzten Jahrzehnt neue Dimensionen erreicht. Technologie und IT werden immer komplexer, die Regulierung schnelllebiger und fülliger. Aktuelle Cyberkriminalitätsfälle machen die weltweite Bedrohung deutlich.

FAZIT: Keine Einzelperson kann den Gesamtüberblick behalten – Gruppen und Systeme von Verantwortlichen müssen organisiert werden.

Dem wird durch aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung Rechnung getragen, indem die Haftung bei (operativen) Ermessensentscheidungen entschärft und das Hauptaugenmerk in Haftungsfragen auf die Organisation von Kompetenzzuweisungen, Internem Kontrollsystem, Risk Management, Compliance, Verantwortlichen Beauftragten und Cyber Security gelegt wird. Es empfehlen sich daher insbesondere Risiko- und Schutzbedarfsanalysen, Krisennotfallpläne mit Checklisten, Verantwortlichen und beizuziehenden externen Beratern sowie geeignete Versicherungen (Stichwort Cyberversicherung)!

Passendes Bonmot des Obersten Gerichtshofs: „der Aufsichtsrat schuldet eine das Durchschnittsniveau übersteigende, besondere intelligenzmäßige Kapazität und einen entsprechenden Fleiß“ 🙂 Zum Vergleich: Manager haben die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden!

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