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09.03.2015

RECHTemotional: Die Ehe – Emotionen, Rechte und Pflichten

Kaum jemandem ist bewusst, welche rechtlichen Konsequenzen emotional bedingte (oft unbewusste) Verhaltensweisen nach sich ziehen können. Die Ehe ist nämlich laut Gesetz nicht nur eine Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft, sondern auch eine seelisch-geistige! 

Hier ein paar Beispiele meiner Klienten, bei denen alle „Juristenalarmglocken“ läuten:

  •  Aus der ehelichen Wohnung ausziehen (auch vorübergehend) nach tagelangen Streitereien oder weil man „einfach mal Abstand braucht“;
  • Verweigerung des gemeinsamen Gesprächs oder beharrliches Schweigen (oft aus alten Mustern heraus automatisch eingesetzt), weil man das Gefühl hat, dass Reden nichts mehr bringt;
  • Übermäßiger Arbeitseinsatz und damit verbunden keine Zeit bzw. Kapazitäten mehr für seinen Ehegatten oder die Kinder;
  • Sexverweigerung über längere Zeit ohne triftigen Grund (ebenfalls aus alten Mustern heraus als Machtspiel eingesetzt; dass der andere „deppert“ war ist kein ausreichender Grund) oder ständiges sexuelles Verlangen;
  • … 

Alle diese Verhaltensweisen können eine schwere Eheverfehlung darstellen und geben dem anderen Partner unter Umständen eine Freikarte für eine Ehescheidung an die Hand. Das emotionale Thema dahinter bleibt ungelöst, es kommt nur noch ein rechtliches dazu!

 

 

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