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06.10.2015

„Überraschungsvertrag Ehe“ – diesen spannenden, fächerübergreifenden Impulsvortrag sollten Sie sich nicht entgehen lassen.

Der Titel kommt nicht von irgendwoher! Unzählige meiner Klienten, Freunde und Bekannten sind zwar verheiratet, aber mit Ausnahme von auf Familienrecht spezialisierten Juristen kennt kaum einer die RECHTemotionalen Rechte und Pflichten der Ehe. „Wenn ich das nur vorher gewusst hätte!“ ist der häufigste Kommentar von Klienten, wenn sie erfahren, dass die Ehe ein gesetzlich geregelter Vertrag (und keine romantische Besiegelung der Liebe, wie eigentlich gedacht und gewollt) ist.

Mit „Überraschungsvertrag Ehe“ möchte ich auf einfache, kostengünstige Art darlegen, wie „romantisch“ der Gesetzgeber die Ehe letztlich gestaltet hat, nämlich als umfassende eheliche Gemeinschaft in Bezug auf Wohnen, Treue, Beistand und anständige Begegnung. Konsequenterweise kann man nicht einfach aussteigen, wenn es einem nicht mehr passt! Und Verhalten, das mit diesen Grundsätzen in Widerspruch steht, wird als „Eheverfehlung“ gesehen und gegebenenfalls „bestraft“.

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